Rechtsprechung
VGH Bayern, 31.07.2014 - 10 ZB 14.688 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Maulkorbzwang; hundetypisches Verhalten; sicherheitsrechtliche Zuordnung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 27.10.1995 - 21 CS 95.858
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2014 - 10 ZB 14.688
Auch hundetypisches und artgerechtes Verhalten eines Hundes kann eine konkrete Gefahr für Passanten und andere Tiere verursachen (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1995 - 21 CS 95.858 - BayVBl 1996, 212, 213;… U. v. 18.2.2004 - 24 B 03.645 - juris Rn. 26).Von Passanten wird kein hundegerechtes Verhalten erwartet, vielmehr steht der Hundehalter in der Pflicht, wenn er seinen Hund in der Öffentlichkeit ausführt (…BayVGH, B.v. 21.10.2002 - 24 ZB 02.2109 - juris Rn. 9; B.v. 27.10.1995, a.a.O.).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2014 - 10 ZB 14.688
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils - soweit es angefochten ist - lägen nur vor, wenn die Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätten (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 18.02.2004 - 24 B 03.645
Negativtest nach der Kampfhundeverordnung; Vom Hund ausgehende konkrete Gefahr; …
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2014 - 10 ZB 14.688
Auch hundetypisches und artgerechtes Verhalten eines Hundes kann eine konkrete Gefahr für Passanten und andere Tiere verursachen (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1995 - 21 CS 95.858 - BayVBl 1996, 212, 213; U. v. 18.2.2004 - 24 B 03.645 - juris Rn. 26). - VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
Anordnungen zur Haltung eines Hundes; Gefahrenprognose; Zeitablauf zwischen …
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2014 - 10 ZB 14.688
Die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind dem Tier sicherheitsrechtlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 19 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.10.2002 - 24 ZB 02.2109
- VG Regensburg, 18.03.2021 - RN 4 S 20.3099
Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nach Beißattacken - Formelle Zuständigkeit …
Ist es in der Vergangenheit bereits zu Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen gekommen, dann ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Vorliegen einer konkreten Gefahr auszugehen (…B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673, juris Rn. 8), mit der Folge, dass Maßnahmen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG regelmäßig geboten sind (B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688, juris Rn. 9, B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791, juris Rn. 24).Demnach ist die Anordnung eines Maulkorbzwangs neben dem Leinenzwang grundsätzlich verhältnismäßig, wenn es dem Hund gelungen ist, einen Menschen oder ein anderes Tier zu verletzen, obwohl er angeleint war (vgl. BayVGH, B.v. 31.07.2014 - 10 ZB 14.688, juris Rn. 9).
- VG Würzburg, 27.07.2018 - W 9 K 17.332
Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwangs
Auch wenn ein Schaden durch den Hund dadurch herbeigeführt wird, dass er durch ein "Fehlverhalten" oder eine "Fehlreaktion" einer anderen Person entstanden ist, sind nach der zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung solche Vorfälle dennoch dem Hund zuzurechnen, da die Gefahr ausschließlich von diesem ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 und U.v. 15.3.2005 - 24 BV 04.2755 sowie B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688; alle juris).Von Passanten wird kein hundegerechtes Verhalten erwartet, vielmehr steht der Hundehalter in der Pflicht, wenn er seinen Hund in der Öffentlichkeit ausführt (BayVGH, B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris).
Nur das bewusste und gezielte Reizen eines Hundes stellt kein (Fehl-)Verhalten eines Passanten dar, mit dem der Hundehalter jederzeit hätte rechnen und die Reaktion seines Hundes hierauf hätte verhindern müssen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris).
- VG Würzburg, 09.04.2015 - W 5 K 14.250
Golden Retriever; ausnahmsloser Leinenzwang; ausnahmsloser Maulkorbzwang; …
Auch wenn ein Schaden durch den Hund dadurch herbeigeführt wird, dass er durch ein "Fehlverhalten" oder eine "Fehlreaktion" einer anderen Person entstanden ist, sind nach der zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung solche Vorfälle dennoch dem Hund zuzurechnen, da die Gefahr ausschließlich von diesem ausgeht (vgl. BayVGH, a.a.O. und U.v. 15.3.2005 Nr. 24 BV 04.2755 sowie B.v. 31.7.2014 Nr. 10 ZB 14.688).Von Passanten wird kein hundegerechtes Verhalten erwartet, vielmehr steht der Hundehalter in der Pflicht, wenn er seinen Hund in der Öffentlichkeit ausführt (BayVGH, B.v. 31.7.2014 Nr. 10 ZB 14.688).
Nur das bewusste und gezielte Reizen eines Hundes stellt kein (Fehl-)Verhalten eines Passanten dar, mit dem der Hundehalter jederzeit hätte rechnen und die Reaktion seines Hundes hierauf hätte verhindern müssen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2014 Nr. 10 ZB 14.688).
- VG Würzburg, 02.05.2017 - W 5 S 17.333
Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang nach Beißvorfall
Auch wenn ein Schaden durch den Hund dadurch herbeigeführt wird, dass er durch ein "Fehlverhalten" oder eine "Fehlreaktion" einer anderen Person entstanden ist, sind nach der zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung solche Vorfälle dennoch dem Hund zuzurechnen, da die Gefahr ausschließlich von diesem ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 und U.v. 15.3.2005 - 24 BV 04.2755 sowie B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688; alle juris).Von Passanten wird kein hundegerechtes Verhalten erwartet, vielmehr steht der Hundehalter in der Pflicht, wenn er seinen Hund in der Öffentlichkeit ausführt (BayVGH, B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris).
Nur das bewusste und gezielte Reizen eines Hundes stellt kein (Fehl-)Verhalten eines Passanten dar, mit dem der Hundehalter jederzeit hätte rechnen und die Reaktion seines Hundes hierauf hätte verhindern müssen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris).
- VGH Bayern, 25.08.2014 - 10 ZB 12.2673
Anordnungen zur Hundehaltung; Leinenzwang; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit …
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geht es dabei davon aus, dass der Erlass solcher Anordnungen das Bestehen einer konkreten Gefahr für eines der genannten Rechtsgüter voraussetzt (st.Rspr.; vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 6).In solchen Fällen sind Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zur Abwehr einer Gefahr, die sich in der Vergangenheit bereits realisiert hat, auch nicht nur zulässig, sondern regelmäßig sogar geboten (st.Rspr.; vgl. zuletzt BayVGH, B.v.31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 9;… B.v.28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 24; 10 ZB 11.1837 m.w.N.).
- OVG Sachsen, 09.09.2022 - 6 B 156/22
Konkrete Gefahr; Gefahrenverdacht; artgerechtes Verhalten; Verhältnismäßigkeit; …
Denn die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind dem Halter sicherheitsrechtlich grundsätzlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (BayVGH, Beschl. v. 31. Juli 2014 - 10 ZB 14.688 -, juris Rn. 7).Von Dritten kann ein hundegerechtes Verhalten nicht ohne Weiteres erwartet werden (BayVGH, Beschl. v. 31. Juli 2014 a. a. O.).
- VGH Bayern, 05.01.2016 - 10 CS 15.2369
Untersagung der Hundehaltung
Auch hundetypisches und artgerechtes Verhalten eines Hundes kann eine konkrete Gefahr für andere Menschen verursachen (vgl. BayVGH, B. v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 6 m. w. N.).Die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind dem Tier sicherheitsrechtlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (…BayVGH, B. v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.837 - juris Rn. 19 m.w.N; B. v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 7 m. w. N.).
- VGH Bayern, 21.02.2024 - 10 CS 24.190
Beschwerde, Anordnungen zur Hundehaltung, Verhinderung eines unbeaufsichtigten …
Zudem weist das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hin, dass ein kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang auf der Grundlage von Art. 18 LStVG nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur verfügt werden kann, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr notwendig ist, wenn also ein bloßer Leinenzwang zur Abwehr der von dem konkreten Hund ausgehenden Gefahr nicht genügt (…vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2022 - 10 CS 22.865 -, Rn. 5, juris B.v. 4.2.2019 - 10 ZB 17.802 - juris Rn. 3 ff.;… B.v. 20.8.2014 - 10 ZB 14.1184 - juris Rn. 5; B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 9;… B.v. 5.2.2014 - 10 ZB 13.1645 - juris Rn. 4;… B.v 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 17.10.2018 - 10 CS 18.1717
Anordnung zur Hundehaltung - Leinenzwang für Innen- und Außenbereich
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass von einem Hund auch dann eine konkrete Gefahr i.S.d. Art. 18 Abs. 2 LStVG ausgeht, wenn seine Reaktion auf das Verhalten anderer Personen oder Tiere ein hundetypisches Verhalten darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 31.6.2014 - 10 ZB 14.688 -juris Rn. 6 m.w.N.). - VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.1135
Fehlerhafte Anordnung zur Hundehaltung
Auch wenn ein Schaden durch den Hund dadurch herbeigeführt wird, dass er durch ein "Fehlverhalten" oder eine "Fehlreaktion" einer anderen Person entstanden ist, sind nach der zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung solche Vorfälle dennoch dem Hund zuzurechnen, da die Gefahr ausschließlich von diesem ausgeht (vgl. BayVGH, a.a.O. und U.v. 15.3.2005 - 24 BV 04.2755 sowie B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - alle juris).Nur das bewusste und gezielte Reizen eines Hundes stellt kein (Fehl-)Verhalten eines Passanten dar, mit dem der Hundehalter jederzeit hätte rechnen und die Reaktion seines Hundes hierauf hätte verhindern müssen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris).
- VG München, 25.11.2021 - M 22 K 21.1460
Maulkorb- und Leinenzwang wegen eines Beißvorfalls
- OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 B 46/23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Leinenzwang; Vorläufiger Rechtsschutz gegen …
- VGH Bayern, 24.05.2022 - 10 CS 22.865
Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang
- VG Augsburg, 17.04.2023 - Au 8 S 23.347
Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang
- VGH Hessen, 13.02.2023 - 8 B 2310/21
Gefährlicher Hund mit positiver Wesensprüfung i.S.d. HundeVO
- VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 1 S 22.166
Maulkorb- und Leinenzwang für große Hunde
- VGH Bayern, 20.08.2014 - 10 ZB 14.1184
Anordnungen zur Hundehaltung; Darlegung der Zulassungsgründe; Aufklärungsrüge
- VGH Bayern, 31.03.2022 - 10 CS 21.2222
Rechtmäßige Anordnung von kombiniertem Leinen- und Maulkorbzwang
- VG Augsburg, 07.08.2023 - Au 8 S 23.1202
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Anordnung eines kombinierten Leinen- …
- VG Bayreuth, 07.02.2023 - B 1 K 22.167
Maulkorbpflicht inner- und außerorts kombiniert mit Leinenzwang, Konkrete Gefahr, …